Wie wir Ihnen mit digitalen Hilfsmitteln Ihr Einkaufserlebnis versüßen.
Nutzung der App & des Webportals
Mit Ausstellung und Zusendung Ihrer persönlichen Sachbezugskarte erhalten Sie auch individuelle Informationen für den Zugang zur App und des Webportals, in denen Sie je nach Freigabe Ihres Arbeitgebers diverse Informationen abrufen können.
In 99% der Fälle werden die beiden Medien dazu genutzt, um entweder in Erfahrung zu bringen, wieviel Guthaben noch auf der Karte ist (App + Web), das Nutzungsgebiet der Karte nachzuschauen, wo man das Guthaben verwenden kann (Web) oder bargeldlos zu zahlen (App). In der App kann zusätzlich auch die Karte gesperrt werden.
Über eine private Kreditkarte, die ebenfalls in der App eingerichtet bzw. hinterlegt werden kann, ist es Ihnen möglich, die eigene Sachbezugskarte zusätzlich mit privatem Geld aufzuladen. Wichtig: Für diese privaten Aufladungen gelten dann allerdings die gleichen Beschränkungen wie sie für die Sachbezugsaufladungen gelten. Eine Rückübertragung von Guthaben der Sachbezugskarte auf die private Karte ist nicht möglich. Auch wenn die Sachbezugskarte in die App eingefügt wird, bleiben die steuerlichen Beschränkungen unverändert bestehen.
Weitere Informationen zur Sachbezugskarte.