Fachkräfte binden. Steuern sparen. Von Sonderkonditionen profitieren.
Die Sachbezugskarte für Ihre Mitarbeiter an allen Unternehmensstandorten.
SteuerPro selbst nutzt die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte, ist begeistert und möchte nun auch Ihnen die Karte für Ihre Mitarbeitenden ans Herz legen. Dazu konnte SteuerPro Sonderkonditionen für Sie erwirken. Bitte nutzen Sie untenstehendes Anfrageformular, um auf diese Konditionen zugreifen zu können und vorab eine Top-Beratung durch unsere Mitarbeiter zu erhalten.
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Was uns besonders auszeichnet
- Ansparen von Guthaben bis 25.000 Euro möglich. Guthaben verfällt nicht (entgegen einer Gutscheinlösung mit max. 3-jähriger Gültigkeit)
- Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis. Unsere Entgelte sind umsatzsteuerbefreit und verstehen sich daher als Netto-Beträge.
- Motivation garantiert – Für jeden Mitarbeitenden etwas dabei. Bundesweit umfangreichstes Netzwerk mit sehr großer Vielfalt verschiedenster Partner (>1,3 Mio. Partner = gesamtes Mastercard-Netzwerk).
- Fachkräftesicherung bzw. -gewinnung durch Ausschüttung von bis zu 780 Euro / Jahr (steuer- und abgabenfrei).
- Nutzungsgebiete sind im Rahmen steuerrechtlicher Vorgaben frei wählbar. Und zwar je Mitarbeitenden, wenn gewünscht. Besonders wichtig, wenn Mitarbeitende an unterschiedlichen Standorten wohnen/arbeiten.
- Simples und faires Pricing bestehend aus A) einmaligem Kartenerwerb (Einrichtung, Porto, Versand, Kartendesign) und B) nutzungsabhängiger Aufladegebühr.
- Kein Laufzeitvertrag. Keine Mindestaufladungen.
- Keine Vertragsablöse- oder Kartenhaltegebühren für austretende Mitarbeitende.
- Keine sonstigen Setupgebühren, z.B. für Branding (Logo) oder Versand der Karten.
- Kinderleichte Administration nahezu ohne Aufwand. Automatisches Aufladen über IBAN/Dauerauftrag oder direkt im Lohnbuchhaltungsprogramm.
Kartendesignbeispiele unserer Kunden
DIE LOCALBENEFITS Sachbezugskarte – in knapp 100 Sekunden erklärt!
Akzeptanzstellen der LOCALBENEFITS Sachbezugskarte (bundesweit)
Wir sind stolz, dass unsere Karte bei inzwischen über 880.000 Akzeptanzstellen genutzt werden kann. Bei dem vielfältigen Angebot findet jeder Mitarbeiter genau das, was er sich wünscht – garantiert!
Eine Großzahl unserer Partner bietet Produkte und Dienstleistungen aus den folgenden 5 Kategorien an. Wie die Verteilung und Anzahl der Partner konkret in Ihrer Stadt aussieht, können Sie auf der Unterseite Ihrer Stadt sehen, zu der Sie über unseren Stadtfinder gelangen.
Das sagen unsere Kunden über die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte
Batch #17 Teilnehmer des Digital Hub Accelerator Programms.
Das Digital Hub Accelerator Programm ist eine Initiative vom Digital Hub münsterLAND und somit Teil eines Förderprojektes des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
FAQ – Antworten auf oft gestellte Fragen
Was versteht man unter steuerfreiem Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG?
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge als zusätzliche Leistungen neben ihrem Gehalt gewähren, ohne dass diese als steuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet werden. Solche Sachbezüge können verschiedene Formen annehmen, darunter:
• Vergünstigungen
• Zuschüsse zu Unterkunftskosten
• Essenszuschüsse
• Arbeitskleidung
• Tank- oder Benzingutscheine
• Firmenfitnesskarten
Die Zulassung steuerfreier Sachbezüge unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich ihrer Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit sowie der Einhaltung angemessener Grenzen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Sachbezüge nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge liegt seit 2022 bei 50 Euro pro Monat (vorher 44 Euro pro Monat). Sachbezugskarten werden nur dann als solche anerkannt, wenn sie ausschließlich für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden und den Vorschriften von § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen. Weitere Informationen zu den Unterscheidungskriterien zwischen Geldleistungen und Sachbezügen finden Sie in den Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Sachbezüge automatisch steuerfrei sind. Einige Sachleistungen wie Geschenke oder Prämien können unter Umständen als steuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet werden. Es wird daher empfohlen, sich von einem Steuerberater oder Fachmann beraten zu lassen, um die steuerliche Behandlung von Sachbezügen zu klären.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Warum sollten wir als Arbeitgeber die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte nutzen und nicht einfach einen Tankgutschein bzw. Benzingutschein?
Die lokale Sachbezugskarte von LOCALBENEFITS revolutioniert die Art und Weise, wie Sie Ihre Mitarbeiter belohnen können. Sie vereint die unschlagbaren Vorteile verschiedener alternativer Sachbezugslösungen und bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Von der Nutzung zahlreicher Tankstellen bis hin zu Einkäufen in Supermärkten, lokalen Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern sowie dem Besuch von Bäckereien, Cafés und Restaurants – mit unserer Karte ist alles möglich. Und das ist noch nicht alles! In den meisten Städten gilt unser Angebot sogar bei Baumärkten, Möbelhäusern, Elektronikgeschäften und vielem mehr.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Tankgutscheinen, die oft auf eine bestimmte Marke oder einen Konzernverbund beschränkt sind, bietet die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte maximale Flexibilität. Es gibt keine lästigen Einschränkungen – nur die Gewissheit, dass Ihre Mitarbeiter die Vorteile dieser Karte voll ausnutzen können. Das Einzige, was sie benötigen, ist ein Händler oder Dienstleister, der Mastercard akzeptiert. Und sollten Sie einen bestimmten Partner im Auge haben, der für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen gerne, ob dieser Partner als Mastercard-Akzeptanzpartner registriert ist. Mit LOCALBENEFITS geben Sie Ihren Mitarbeitern mehr als nur eine Belohnung – Sie geben ihnen die Freiheit, ihre Vorteile voll und ganz zu genießen!
Die lokale Sachbezugskarte von LOCALBENEFITS revolutioniert die Art und Weise, wie Sie Ihre Mitarbeiter belohnen können. Sie vereint die unschlagbaren Vorteile verschiedener alternativer Sachbezugslösungen und bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Von der Nutzung zahlreicher Tankstellen bis hin zu Einkäufen in Supermärkten, lokalen Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern sowie dem Besuch von Bäckereien, Cafés und Restaurants – mit unserer Karte ist alles möglich. Und das ist noch nicht alles! In den meisten Städten gilt unser Angebot sogar bei Baumärkten, Möbelhäusern, Elektronikgeschäften und vielem mehr.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Tankgutscheinen, die oft auf eine bestimmte Marke oder einen Konzernverbund beschränkt sind, bietet die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte maximale Flexibilität. Es gibt keine lästigen Einschränkungen – nur die Gewissheit, dass Ihre Mitarbeiter die Vorteile dieser Karte voll ausnutzen können. Das Einzige, was sie benötigen, ist ein Händler oder Dienstleister, der Mastercard akzeptiert. Und sollten Sie einen bestimmten Partner im Auge haben, der für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen gerne, ob dieser Partner als Mastercard-Akzeptanzpartner registriert ist. Mit LOCALBENEFITS geben Sie Ihren Mitarbeitern mehr als nur eine Belohnung – Sie geben ihnen die Freiheit, ihre Vorteile voll und ganz zu genießen!
Worauf muss man bei der Auswahl einer Sachbezugskarte achten?
Das hängt ganz von Ihren individuellen Zielen ab. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Leistungsfähigkeit unserer lokalen Sachbezugskarte zu überzeugen, die ein breites und vielfältiges Netzwerk an Händlern und Dienstleistern umfasst – oft Hunderte, manchmal sogar Tausende. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Karte selbst in begrenzten lokalen Gebieten unschlagbare Vorteile bietet. Durch ihre Nutzung können Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter steigern und ihre Bindung an das Unternehmen stärken. Gleichzeitig steigern Sie die Kaufkraft Ihrer Mitarbeiter und halten diese Kaufkraft in Ihrer eigenen Stadt. Diese Kombination ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Als Arbeitgeber können Sie zudem das steuer- und abgabenfreie Instrument des Sachbezugs gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG optimal ausschöpfen. Durch das Hinzufügen Ihres Firmenlogos in Verbindung mit Ihrem Städtenamen auf der Karte können Sie außerdem Ihre Verbundenheit zur Stadt deutlich zeigen. Lassen Sie uns gemeinsam die ideale Region für Ihre Bedürfnisse definieren. Wir bieten auch maßgeschneiderte Lösungen an, um Mitarbeiter einzubeziehen, die außerhalb der typischen Einsatzgebiete arbeiten – wie beispielsweise Außendienstmitarbeiter. So profitieren letztlich alle Ihre Mitarbeiter von unserer innovativen Lösung.