Warum die Nutzung des steuerfreien Sachbezugs für jeden Arbeitgeber sinnvoll ist.
Dass sich Arbeitnehmer in Zeiten starker Inflation von Ihrem Chef mehr Geld wünschen, ist nichts Ungewöhnliches. Wenn der Chef dann auch noch gewillt ist, die Leistung seiner Mitarbeiter zu würdigen und auf deren Wünsche einzugehen, dann kommt es nur noch darauf an, WIE man dafür sorgt, dass mehr Geld in den Portemonnaies der Mitarbeiter landet.
Während der Arbeitgeber je nach Steuerklasse (etc.) des jeweiligen Mitarbeiters für 50 Euro mehr netto bei einer klassischen Gehaltserhöhung bis zu 70 Euro „oben drauf“ zahlen muss, fällt dieser Teil bei der Nutzung des steuer- und abgabenfreien Sachbezugs nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG weg. Es gibt viele Wege, wie dieses Gehaltsextra genutzt werden kann. So kann man kostenfrei Papiergutscheine kaufen, die dann aber spätestens in der Administration zeitaufwendig und dadurch kostenintensiv sind. Man kann aber auch ein „Gebührchen“ zahlen, und eine Lösung wie unsere lokale Sachbezugskarte umsetzen. Ob das nun 4% Gebühr bei großen Firmen, oder 6% bei ganz kleinen ist, im Verhältnis zur klassischen Gehaltserhöhung liegen die Kosten insgesamt immer bei unter 50%.
Also: Pfiffig sein und den steuer- und abgabenfreien Sachbezug nutzen!